Sitzung: 05.04.2022 Ortsgemeinderat Kollig
Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen
Etwaige Anträge: ./.
Beschluss:
Das Gremium beschließt
die Gebühr für die Rasengräber (Sargbestattung) auf 900,00 EUR
die Gebühr für die Rasengräber (Urnenbestattung) auf 700,00 EUR
die Gebühr für die anonymen Sarggräber auf 500,00 EUR
die Gebühr für die anonymen Urnengräber auf 300,00 EUR
festzusetzen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Änderungen in der Friedhofsgebührensatzung vorzunehmen.