Sitzung: 05.05.2022 Ortsgemeinderat Kollig
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Das Gremium versagt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Überschreitung der hinteren (westlichen) Baugrenze mit der Terrassenanlage und der Errichtung eines Kaltwintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 9, Nr. 104.
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Überschreitung der hinteren (westlichen) Baugrenze mit der Terrassenanlage und der Errichtung eines Kaltwintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 9, Nr. 104.