Sitzung: 07.07.2022 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Folgende Mitteilungen wurden gegeben:
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Sachstand:
Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie
Die Verbandsgemeinde Maifeld betreibt derzeit
zusammen mit der Verbandsgemeinde Weißenthurm ein Flächennutzungsplanverfahren
für Windenergie. Der Beschluss für die Aufstellung des gemeinsamen
Teilflächennutzungsplan „Windenergie" wurde am 07.03.2013 durch den
Verbandsgemeinderat Maifeld gefasst.
Anschließend wurde mit der Erarbeitung der
Planunterlagen das Büro Sprengnetter und Partner (heute Faßbender + Weber)
beauftragt. Es erfolgte zunächst eine Standortanalyse. Durch den
Verbandsgemeinderat wurden entsprechende Kriterien erarbeitet (Abstandsflächen
etc.), die für die Entwicklung von Windenergieanlagen zum Tragen kommen
sollten. In dem Verfahren mussten weiterhin die neuen Erkenntnisse aus der
Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV berücksichtigt werden (Jahr
2016). Ende 2016 konnte daraufhin seitens des Planungsbüros die Unterlagen zur
Beantragung der Landesplanerischen Stellungnahme vorgelegt werden. Nach diesem
Verfahrensstand konnte für den Bereich der Verbandsgemeinde Maifeld nur
Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Umfeld der Autobahnabfahrt
Mayen in der Gemarkung Polch dargestellt werden.
Mit gemeinsamen Schreiben der
Verbandsgemeinden Maifeld und Weißenthurm vom 17.05.2017 wurde die Landesplanerische
Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der unteren
Landesplanungsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) beantragt. Bis heute
(nach über 5 Jahren!) liegt diese immer noch nicht vor.
Nach Auskunft der Kreisverwaltung
steht das Verfahren nun kurz vor dem Abschluss. Zurzeit wird das Benehmen mit
der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hergestellt. Im Anschluss daran
kann die Landesplanerische Stellungnahme bekannt gegeben werden. Sobald die
Stellungnahme vorliegt, kann das Verfahren weiter betrieben werden.
Voraussichtlich werden die vorgesehenen erneuten Änderungen des LEP IV (s.
Informationen aus der vergangenen Sitzung des Ortsgemeinderates) ebenfalls
Auswirkungen auf das Planwerk haben.