Beschluss: Kenntnis genommen

Folgende Mitteilungen wurden gegeben:

 

-   Sachstand: Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie

 

Die Verbandsgemeinde Maifeld betreibt derzeit zusammen mit der Verbandsgemeinde Weißenthurm ein Flächennutzungsplanverfahren für Windenergie. Der Beschluss für die Aufstellung des gemeinsamen Teilflächennutzungsplan „Windenergie" wurde am 07.03.2013 durch den Verbandsgemeinderat Maifeld gefasst.

 

Anschließend wurde mit der Erarbeitung der Planunterlagen das Büro Sprengnetter und Partner (heute Faßbender + Weber) beauftragt. Es erfolgte zunächst eine Standortanalyse. Durch den Verbandsgemeinderat wurden entsprechende Kriterien erarbeitet (Abstandsflächen etc.), die für die Entwicklung von Windenergieanlagen zum Tragen kommen sollten. In dem Verfahren mussten weiterhin die neuen Erkenntnisse aus der Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV berücksichtigt werden (Jahr 2016). Ende 2016 konnte daraufhin seitens des Planungsbüros die Unterlagen zur Beantragung der Landesplanerischen Stellungnahme vorgelegt werden. Nach diesem Verfahrensstand konnte für den Bereich der Verbandsgemeinde Maifeld nur Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Umfeld der Autobahnabfahrt Mayen in der Gemarkung Polch dargestellt werden.

 

Mit gemeinsamen Schreiben der Verbandsgemeinden Maifeld und Weißenthurm vom 17.05.2017 wurde die Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der unteren Landesplanungsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) beantragt. Bis heute (nach über 5 Jahren!) liegt diese immer noch nicht vor.

 

Nach Auskunft der Kreisverwaltung steht das Verfahren nun kurz vor dem Abschluss. Zurzeit wird das Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hergestellt. Im Anschluss daran kann die Landesplanerische Stellungnahme bekannt gegeben werden. Sobald die Stellungnahme vorliegt, kann das Verfahren weiter betrieben werden. Voraussichtlich werden die vorgesehenen erneuten Änderungen des LEP IV (s. Informationen aus der vergangenen Sitzung des Ortsgemeinderates) ebenfalls Auswirkungen auf das Planwerk haben.