Sitzung: 23.06.2022 Ortsgemeinderat Lonnig
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung auf die Verbandsgemeinde, unter der Voraussetzung, dass die Verbandsgemeinde die Bauträgerschaft für das Gebäude innerhalb der nächsten drei Jahre übernimmt.