Sitzung: 12.07.2022 Stadtrat Polch
Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen
Das Gremium hebt seinen Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB vom 14.06.2022 auf.
Es wird eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 14 Tage verkürzt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
SR |
Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
X |
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X |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
Gerd Klasen und Gino Gilles |
§ 22 GemO |
Beschlussvorschlag 2:
Das Gremium beschließt darüber hinaus, die Verwaltung zu beauftragen, für das geplante Gebiet „Östlich Aldi“ umgehend einen neuen Bebauungsplan erstellen zu lassen, in dem die aktuell für den Naturschutz gekennzeichneten Flächen als Gewerbegebiet – in der Ausführung des einstimmigen Stadtratsbeschlusses vom 16.11.2021 – entwickelt und die Naturschutzmaßnahmen als überlagernde Bedingung entsprechend dem Vorschlag der Kreisverwaltung eingearbeitet werden.