Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium hebt seinen Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB vom 14.06.2022 auf.

 

Es wird eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 14 Tage verkürzt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

SR

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Polch

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Gerd Klasen und Gino Gilles

§ 22 GemO

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium beschließt darüber hinaus, die Verwaltung zu beauftragen, für das geplante Gebiet „Östlich Aldi“ umgehend einen neuen Bebauungsplan erstellen zu lassen, in dem die aktuell für den Naturschutz gekennzeichneten Flächen als Gewerbegebiet – in der Ausführung des einstimmigen Stadtratsbeschlusses vom 16.11.2021 – entwickelt und die Naturschutzmaßnahmen als überlagernde Bedingung entsprechend dem Vorschlag der Kreisverwaltung eingearbeitet werden.


SR

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Polch

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Gerd Klasen und Gino Gilles

§ 22 GemO

 

 

Den Vorsitz übernahm der Beigeordnete Dirk Krohmann.