Beschluss: ungeändert Stimmenmehrheit beschlossen

Beschlussvorschlag:

   bei Zustimmung zum Wegemitbenutzungsvertrag (TOP 5):

Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau einer Funkübertragungsstelle für den öffentlichen Mobilfunk auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 8, Nr. 29.

 

      ohne Zustimmung zum Wegemitbenutzungsvertrag (TOP 5):

Das Gremium versagt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau einer Funkübertragungsstelle für den öffentlichen Mobilfunk auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 8, Nr. 29.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

   bei Zustimmung zum Wegemitbenutzungsvertrag (TOP 5):

Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau einer Funkübertragungsstelle für den öffentlichen Mobilfunk auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 8, Nr. 29.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

 

X

4

3

2

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund