Sitzung: 19.07.2022 Ortsgemeinderat Kollig
Beschluss: ungeändert Stimmenmehrheit beschlossen
Beschlussvorschlag:
bei Zustimmung zum Wegemitbenutzungsvertrag (TOP 5):
Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau einer Funkübertragungsstelle für den öffentlichen Mobilfunk auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 8, Nr. 29.
ohne Zustimmung zum
Wegemitbenutzungsvertrag (TOP 5):
Das Gremium versagt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau einer Funkübertragungsstelle für den öffentlichen Mobilfunk auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 8, Nr. 29.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
bei Zustimmung zum Wegemitbenutzungsvertrag (TOP 5):
Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau einer Funkübertragungsstelle für den öffentlichen Mobilfunk auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 8, Nr. 29.