Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, die Entwässerungssituation unabhängig vom Straßenausbau im Rahmen des Hochwasservorsorgekonzepts zu betrachten. Gleichzeitig wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, die erforderlichen Ingenieurleistungen an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben (evtl. nach Preisanfrage). Nach dem Vorliegen einer Entwurfsplanung zur Entwässerung wird diese erneut (u. a. für den erforderlichen Grunderwerb) unabhängig von der Straßensanierung in den Gremien beraten.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

BPA

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2

Das Gremium nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt,

 

   aufgrund der schlechten Förderprognose und der immensen Preissteigerung beim ursprünglich geplanten Ausbau (KRC-Verfahren), stattdessen Reparaturarbeiten mit Heißasphalt durchzuführen. Der Umfang der Reparaturarbeiten wird hierbei von der Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung festgelegt. Nach der Festlegung des Umfangs würde die Angelegenheit zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise (inkl. einer Kostenschätzung) in den Gremien vorgestellt.

 

   den Weg im Hocheinbau durch das Aufbringen einer Tragdeckschicht ohne Förderung zu ertüchtigen. Hierzu wurden vom Labor Hart, Neuwied, Untersuchungen durchgeführt. Diese Variante wurde wegen der geringeren schadensfreien Nutzungsdauer nicht weiterverfolgt. Hier würden Kosten von ca. 450.000,00 EUR (inkl. Preissteigerung) auf die Ortsgemeinde zukommen. Die Ingenieurleistungen hierzu (ca. 15.000,00 EUR) werden an das Labor Hart, Neuwied, vergeben.

 

   trotz der geänderten Gegebenheiten an der bisher geplanten Variante (KRC-Verfahren) festzuhalten. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Planungsleistungen (Straßenausbau ca. 15.000,00 EUR) an die Ingenieurgesellschaft Hart, Neuwied, zu vergeben.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, den aktuellen Beschluss vom 07.04.2022 auszusetzen.

 

Weiterhin beschließt das Gremium

 

   aufgrund der schlechten Förderprognose und der immensen Preissteigerung beim ursprünglich geplanten Ausbau (KRC-Verfahren), stattdessen Reparaturarbeiten mit Heißasphalt durchzuführen. Der Umfang der Reparaturarbeiten wird hierbei von der Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung festgelegt. Nach der Festlegung des Umfangs würde die Angelegenheit zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise (inkl. einer Kostenschätzung) in den Gremien vorgestellt.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

BPA

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund