Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt, den Zweckverband Kindertagesstätte Gering-Kollig-Einig zum 31.12.2022 aufzulösen. Die für die Ortsgemeinde Kollig in der Verbandsversammlung vertretenen Mitglieder werden angewiesen den Auflösungsbeschluss zum 31.12.2022 in der Verbandsversammlung zu fassen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt, den Zweckverband Kindertagesstätte Gering-Kollig-Einig zum 31.12.2022 aufzulösen. Die für die Ortsgemeinde Kollig in der Verbandsversammlung vertretenen Mitglieder werden angewiesen den Auflösungsbeschluss zum 31.12.2022 in der Verbandsversammlung zu fassen, unter der Voraussetzung, dass die Verbandsgemeinde das Kindergartengebäude erwirbt.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.01.2023 auf die Verbandsgemeinde.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.01.2023 auf die Verbandsgemeinde, unter der Voraussetzung, dass die Verbandsgemeinde das Kindergartengebäude erwirbt.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Veräußerung des Gebäudes erfolgt

 

   zu den Bilanzwerten aus der Doppik

 

   nach dem Wert eines aktuellen Verkehrswertgutachten.

Der Ortsbürgermeister Robert Ollig wird ermächtigt, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

Die Veräußerung des Gebäudes erfolgt

 

   zu den Bilanzwerten aus der Doppik

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund