Sitzung: 11.10.2022 Ortsgemeinderat Kollig
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium beschließt, den Zweckverband Kindertagesstätte Gering-Kollig-Einig zum 31.12.2022 aufzulösen. Die für die Ortsgemeinde Kollig in der Verbandsversammlung vertretenen Mitglieder werden angewiesen den Auflösungsbeschluss zum 31.12.2022 in der Verbandsversammlung zu fassen.
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium
beschließt, den Zweckverband Kindertagesstätte Gering-Kollig-Einig zum
31.12.2022 aufzulösen. Die für die Ortsgemeinde Kollig in der
Verbandsversammlung vertretenen Mitglieder werden angewiesen den
Auflösungsbeschluss zum 31.12.2022 in der Verbandsversammlung zu fassen, unter
der Voraussetzung, dass die Verbandsgemeinde das Kindergartengebäude erwirbt.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
X |
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X |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 2:
Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.01.2023 auf die Verbandsgemeinde.
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium
überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach
§ 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.01.2023 auf die
Verbandsgemeinde, unter der Voraussetzung, dass die Verbandsgemeinde das
Kindergartengebäude erwirbt.
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Abstimmungsergebnis |
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|||
Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
OGR Kollig |
X |
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|
X |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 3:
Die Veräußerung des Gebäudes erfolgt
zu den Bilanzwerten aus der Doppik
nach dem Wert eines aktuellen Verkehrswertgutachten.
Der Ortsbürgermeister Robert Ollig wird ermächtigt, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
Die Veräußerung des Gebäudes erfolgt
zu den Bilanzwerten aus der Doppik