Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Gremium versagt die Zustimmung gemäß § 88 Abs. 7 LBauO i. V. m. § 69 LBauO bezüglich des Abweichungsantrags zum Neubau eines freistehenden eingeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 11, Nr. 10/4.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium erteilt die Zustimmung gemäß § 88 Abs. 7 LBauO i. V. m. § 69 LBauO bezüglich des Abweichungsantrags zum Neubau eines freistehenden eingeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 11, Nr. 10/4.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund