Sitzung: 11.10.2022 Ortsgemeinderat Kollig
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Das Gremium versagt die Zustimmung gemäß § 88 Abs. 7 LBauO i. V. m. § 69 LBauO bezüglich des Abweichungsantrags zum Neubau eines freistehenden eingeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 11, Nr. 10/4.
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium erteilt die Zustimmung gemäß § 88 Abs. 7 LBauO i. V. m. § 69 LBauO bezüglich des Abweichungsantrags zum Neubau eines freistehenden eingeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 11, Nr. 10/4.