Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt, den Zweckverband Kindergarten Kalt-Gierschnach zum 31.12.2022 aufzulösen. Die für die Ortsgemeinde Gierschnach in der Verbandsversammlung vertretenen Mitglieder werden angewiesen den Auflösungsbeschluss zum 31.12.2022 in der Verbandsversammlung zu fassen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt, den Zweckverband Kindergarten Kalt-Gierschnach zum 28.02.2023 aufzulösen. Die für die Ortsgemeinde Gierschnach in der Verbandsversammlung vertretenen Mitglieder werden angewiesen den Auflösungsbeschluss zum 28.02.2023 in der Verbandsversammlung zu fassen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Gierschnach

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.01.2023 auf die Verbandsgemeinde.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.03.2023 auf die Verbandsgemeinde.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Gierschnach

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Veräußerung des Gebäudes erfolgt

 

        zu den Bilanzwerten aus der Doppik

 

        nach dem Wert eines aktuellen Verkehrswertgutachtens

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

Die Veräußerung des Gebäudes erfolgt

 

        zu den Bilanzwerten aus der Doppik


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Gierschnach

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund