Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Gemäß § 40 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GemO beschließt das Gremium, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Gierschnach

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium wählt folgendes Mitglied zur / zum besonderen stellvertretenden Wahlleiter/in nach § 59 Abs. 2 KWG:

 

____________________________

 

Nimmt der Erste Beigeordnete als Bewerber/in an der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters teil, so wird die Gewählte / der Gewählte besonderer Wahlleiter.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

Das Gremium wählt folgendes Mitglied zum besonderen stellvertretenden Wahlleiter nach § 59 Abs. 2 KWG:

 

Helmut Rick

 

Nimmt der Erste Beigeordnete als Bewerber/in an der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters teil, so wird die Gewählte / der Gewählte besonderer Wahlleiter.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Gierschnach

X

 

 

 

1

XX

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Das Gremium wählt folgendes Mitglied zur / zum Stellvertreter des besonderen stellvertretenden Wahlleiters / Wahlleiterin nach § 59 Abs. 2 KWG:

 

____________________________

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

Das Gremium wählt folgendes Mitglied zum Stellvertreter des besonderen stellvertretenden Wahlleiters nach § 59 Abs. 2 KWG:

 

Werner Port

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Gierschnach

X

 

 

 

1

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund