Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag:

Das Gremium erkennt keinen Abwägungsfehler und hält an dem am 18.05.2023 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Im Winkel II“ fest.

 

Zur Vertretung der rechtlichen Interessen der Ortsgemeinde Naunheim im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan „Im Winkel II“ wird die Rechtsanwaltskanzlei Martini Mogg Vogt in Koblenz beauftragt.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.