Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag 1:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses stimmt das Gremium dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohnmobilstellplätze“ zu und beschließt hierzu einen für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich den Bebauungsplan „Wohnmobilstellplätze“ gemäß § 2 Abs. 1 aufzustellen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt, den Sachverhalt zu vertagen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses beschließt das Gremium, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Behörden– und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen. Die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch werden gemäß § 4b BauGB auf den Vorhabenträger übertragen.

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses beschließt das Gremium, die Änderung des Flächennutzungsplans in eine Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplätze“ bei der Verbandsgemeinde Maifeld zu beantragten.

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund